| Tätowieren und Piercen - wo am besten hingehen? | |
| 02.02.2006 - 07:33, Rainbow Online | |
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Im Jahr 1982 fiel einem amerikanischen Arzt auf, dass sich 8 US- Soldaten während ihres Aufenthaltes in Amsterdam mit Hepatitis B infiziert hatten. Alle 8 hatten das gleiche Tattoo-Studie besucht. Nachforschungen ergaben, dass der betreffende Tätowierer extrem unhygienisch arbeitete. Um die Haut seiner KundInnen zu "reinigen" verwendete er bereits mit Blut vermischtes Wasser und einen Schwamm. Er benützte bei allen die gleiche Nadel ohne diese zwischendurch zu säubern. Um zu testen, um die Nadel noch spitz genug ist, stach er sich, bevor er eine neue Arbeit begann, selbst in den Handrücken. Im selben Jahr stellte eine Studie fest, dass die Hygiene in Amsterdams Tattoo-Studios allgemein sehr zu wünschen übrig ließ. Die Ergebnisse dieser Untersuchung und die 8 Hepatitis B-Fälle führten zur Aufstellung der ersten 10 "goldenen Regeln" zur Infektionsvermeidung in Tattoo-Studios. Weiter ausgearbeitete Richtlinien wurden 1987 etabliert. 1990 wurden die Empfehlungen auch auf Piercing-Studios und Studios, die Permanent Makeup anbieten, ausgedehnt. Demnächst wird es in den Niederlanden ein nationales Gesetz für Arbeiten an der Haut, die nicht von medizinischem Personal durchgeführt werden, geben und auch über eine EU-weite Regulierung wird bereits nachgedacht. Gesetzeslage in Österreich In Österreich ist Tätowieren und Piercen seit 2003 rechtlich geregelt. In einer Verordnung ist festgelegt, wer sich wann tätowieren bzw. piercen lassen darf und über welche Qualifikationen die Tätowierer- und PiercerInnen verfügen müssen. Diese müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren und eine Befähigungsprüfung ablegen, bevor sie eine Gewerbeberechtigung bekommen. Wenn sie ein eigenes Studio betreiben, müssen sie strenge hygienische Richtlinien befolgen und sie brauchen immer eine schriftliche Einwilligung der zu piercenden bzw. tätowierenden Person. Der Gesetzgeber hat auch klare Altersgrenzen festgesetzt. Das Tätowieren von unter 18-Jährigen ist verboten. Das Piercen von Minderjährigen erfordert die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Unter 14-Jährige brauchen keine Unterschrift von Erziehungsberechtigten, wenn anzunehmen ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen verheilt. Personen, die sich ein Tattoo oder ein Piercing machen lassen, müssen über die Risiken (Allergien, Entzündungen, Komplikationen etc.) und die Nachbehandlung (Hygiene, Entfernung des Piercings etc.) informiert werden und dies schriftlich bestätigen. Wenn es Hinweise auf bestimmte Krankheiten gibt (Hämophilie, Diabetes, HIV, Hepatitis, Ekzeme, Allergien etc.) sind Piercen und Tätowieren verboten. Die Tätowierer- und PiercerInnen müssen sämtliche wichtige Daten archivieren. Infektionen und andere Komplikationen Ob einem Tätowierungen und Piercings gefallen, ist eine Sache, denn über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten. Wenn man aber den Entschluss dazu fasst, sollte man sich das Studio, in dem man die Arbeit an seinem Körper durchführen lässt, genau ansehen, denn Tätowieren und Piercen ist nicht ungefährlich. Die Verwendung von unsterilisierten Nadeln, Röhrchen, Zangen, Schmuck sowie kontaminierten Pigmenten kann zur Übertragung von Viren, wie dem Hepatitis B Virus (HBV), dem Hepatitis C Virus (HCV) und HIV führen. Je nach der Abheilungszeit, die von einer Woche (Tattoo) bis zu 9 Monate (Nabelpiercing) dauern kann, besteht über einen längeren Zeitraum ein Infektionsrisiko durch Bakterien (v.a. Staphylococcus aureus, Streptococcen der Gruppe A und Pseudomonas spp). Solche Infektionen können auch chronisch werden. Weitere Komplikationen kann es durch die Bildung von Zysten oder überschießende Narbenbildung geben. Lokale Infektionen oder Blutungen von Piercings werden in 10-30% der Fälle verzeichnet. Allergische Reaktionen auf Nickel sind eine weitere häufige Komplikation. Manchmal führen Piercings auch zu dauerhaften Gewebeschäden. Seltener wird von Allergien gegen die Tätowiertinte, die Pigmente oder die Handschuhe, die der/die TätowiererIn trägt, berichtet. Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass Pigmente und Tinte häufig nicht steril sind und oft Schwermetalle enthalten. Ebenso wie ihre KundInnen wissen auch die TätowiererInnen und PiercerInnen in der Regel zu wenig über die Komplikationen Bescheid. Die meisten sind aber durchaus an guten Geschäftsmethoden interessiert und stehen, wie aus den Niederlanden berichtet wird, gesetzlichen Regulierung positiv gegenüber. Woran ist ein gutes Studio zu erkennen? Ein gut ausgestattetes Studio, in dem sauber gearbeitet wird, erkennt man u.a. daran, dass es einen vom Warteraum getrennten Behandlungsraum aufweist. Wände und Boden dieses Raumes sollen leicht zu säubern sein, ebenso der Behandlungsstuhl oder -tisch. Der Raum muss über ein Waschbecken mit `no-touch´ Wasserhähnen (kalt und warm) verfügen, über einen Papierhandtuch- und einen Seifenspender sowie einen Mistkübel, dessen Deckel mit einem Fußhebel zu bedienen ist. Auf Informationsblättern müssen die KundInnen über Altersbeschränkungen bei den unterschiedlichen Prozeduren, potentielle Komplikationen und notwendige Nachsorge aufgeklärt werden. Die KundInnen müssen ihr Einverständnis schriftlich auf einem Formular geben, auf dem sie z.B. auch nach Allergien etc. gefragt werden. Wichtig ist auch die Hygiene des Studiopersonals. Fürs Tätowieren oder Piercen sollten Einweghandschuhe verwendet werden. Der/die Tätowierer- oder PiercerIn sollte alle Materialien, die für die Arbeit benötigt werden griffbereit haben. Die betreffende Hautstelle wird rasiert (falls Haare vorhanden sind) und desinfiziert. Sowohl zum Tätowieren als auch zum Piercen sind Einwegnadeln etc. zu verwenden, die steril verpackt sind. Die verwendete Tinte muss ebenfalls steril sein und soll keine gesundheitsgefährdenden Substanzen enthalten. Instrumente, die mehrmals verwendet werden, müssen mittels Ultraschallgerät gesäubert und sterilisiert werden. In Amsterdam wurde festgestellt, dass schriftliche Richtlinien alleine kaum ausreichen, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten. Regelmäßige Inspektionen, bei denen die Instruktionen mündlich erteilt werden, sind nach Meinung der niederländischen AutorInnen unbedingt erforderlich: "Es scheint für nicht-medizinisches Personal schwierig zu sein, zu verstehen, was es bedeutet, `aseptisch´ (=keimfrei, steril) zu arbeiten. Zum Beispiel werden nach dem Anziehen der sterilen Handschuhe noch Schubladen geöffnet, steriler Schmuck wird auf einen unsterilen Tisch gelegt und während dem Tätowieren wird geraucht." Kürzlich wurden in Amsterdam übrigens zwei neue Hepatitis B-Fälle registriert, bei denen die Übertragung des Virus vermutlich in ein und dem selben Nagelstudio stattgefunden hat. Die Richtlinien sollen daher auch auf solche Einrichtungen ausgedehnt werden. Worp J. et al. "Tattooing, permanent makeup and piercing in Amsterdam; guidelines, legislation and monitoring"; Eurosurveillance monthly releases 2006, Vol.11, Issue 1 www.eurosurveillance.org |
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| 2 Zugriffe | Redaktion Transgender.at |